Motorrad-FührerscheinSicher und souverän im Sattel sitzen
Zwei Räder in vielfacher Ausführung: Das Kraftrad gibt es in ganz unterschiedlichen Formen, wie es allein schon die unten aufgeführten, acht verschiedenen Motorradführerschein-Angebote zeigen. Von Mofa und Roller bis hin zur offenen Motorrad-Klasse A sind Die Zwei kompetente und erfahrene Begleiter bis zur bestandenen Prüfung - und darüber hinaus.
Ob unsere Motorradfahrschüler mit 15 Jahren mit dem Rollerführerschein beginnen möchten, ob der Stufenführerschein das ideale Modell darstellt oder ob ein Direkteinstieg in die Klasse A gefragt ist: Wir machen alle fit fürs Bike und haben dafür natürlich selbst einige schöne Maschinen als Schulungsfahrzeuge.
Neben den passenden Fahrschulmotorrädern und einem Top-Fahrlehrer-Team für alle Kraftrad-Belange tun wir alles, damit „die Fahrschule“ für unsere Führerscheinanwärter so reibungslos und angenehm wie möglich abläuft. Dafür gibt es von uns unter anderem alle notwendigen Infos und hilfreichen Materialien als Download.
- Mofa
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Mofa Prüfbescheinigung
Bezieht sich auf einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
- Klasse AM
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Roller-Führerschein
Bezieht sich auf leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kWDreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
• Leermasse max. 270 kg
• nicht mehr als 2 SitzplätzeLeichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leermasse max. 425 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
• Leistung max. 6 kW
• Leistung max. 4 kW bei Straßen-QuadsMindestalter: 16
Mindestalter: 15 (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland)Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
- Klasse A1
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Klasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis 15 kWMindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
- Klasse A2
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Klasse A2
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
- Klasse A
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Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse ABeinhaltet Klassen: A2, A1, AM
- A1 auf A2
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Aufstiegsführerschein von A1 auf A2
Erweiterung von A1 nach A2, bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren
Eine theoretische Prüfung benötigt dieser Stufenführerschein nicht. Eine praktische Ausbildung ist ebenso wenig vorgeschrieben, aber eine praktische Prüfung!
Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren. Auch muss eine gewisse Anzahl von Grundaufgaben bei der Prüfung gezeigt und zuvor geübt werden. Die Prüfungszeit ist seit Januar 2021 auf 60 Minuten hochgesetzt worden.
- A2 auf A
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Aufstiegsführerschein von A2 auf A
Erweiterung von A2 nach A, bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren
Eine theoretische Prüfung benötigt dieser Stufenführerschein nicht. Eine praktische Ausbildung ist ebenso wenig vorgeschrieben, aber eine praktische Prüfung!
Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren. Auch muss eine gewisse Anzahl von Grundaufgaben bei der Prüfung gezeigt und zuvor geübt werden. Die Prüfungszeit ist seit Januar 2021 auf 60 Minuten hochgesetzt worden.
- B196 auf A1
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B1 auf A
B1 ist eine europäische Führerscheinklasse, die in Deutschland nie zum Einsatz kam.
Darum gibt es bei uns die Möglichkeit, von B1 auf A umzusteigen.
Antrag, (Theorie), Praxis, Fahrerlaubnis!Die Wege zum Motorrad-Führerschein
In den meisten Fällen folgt der Ablauf bis zum Führerschein einem klaren Muster: Nach der Antragstellung starten Führerscheinanwärter in mehrere Unterrichtseinheiten der Theorie um nach deren Absolvierung die Theoretische Prüfung bestreiten zu können. Auch in der dann folgenden Praxis gibt es zunächst eine Reihe von Übungsstunden sowie fest definierte Sonderfahrten, die ebenfalls in einer Prüfung gipfeln. Das Bestehen der praktischen Prüfung ist gleichzusetzen mit dem Erlangen des Führerscheins.
Der Antrag zum Führerschein erfordert:
Lichtbild (Biometrisch wie beim Pass)
Sehtest
Personalausweis-Kopie
Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
Führerschein Kopie (sofern bereits ein Führerschein vorhanden ist)
Verpflichtende Theorie Ausbildung:
6x Grundstoff (bei Ersterwerb einer Führerscheinklasse 12x)
4x spezifischer Unterricht (Moped Technik)
Praktische Ausbildung:
Dauer und Umfang der Praxis ist nicht zuletzt von den Fähigkeiten des Führerscheinbewerbers abhängig. Im Schnitt sind ca. 8 Übungsstunden erforderlich, um das Fahrzeug sicher bedienen zu können. Sind die Grundfertigkeiten und die Handhabung mit dem Motorrad sicher verinnerlicht, beginnen die Sonderfahrten. Die zu absolvierenden Sonderfahrten setzen sich aus 5x Überland, 4x Autobahn und 3x Nachtfahrt zusammen.
Haben wir die Ausbildung vollständig abgeschlossen, darf zur praktischen Prüfung angetreten werden.