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Motorrad-FührerscheinSicher und souverän im Sattel sitzen

Zwei Räder in vielfacher Ausführung: Das Kraftrad gibt es in ganz unterschiedlichen Formen, wie es allein schon die unten aufgeführten, acht verschiedenen Motorradführerschein-Angebote zeigen. Von Mofa und Roller bis hin zur offenen Motorrad-Klasse A sind Die Zwei kompetente und erfahrene Begleiter bis zur bestandenen Prüfung - und darüber hinaus.

Ob unsere Motorradfahrschüler mit 15 Jahren mit dem Rollerführerschein beginnen möchten, ob der Stufenführerschein das ideale Modell darstellt oder ob ein Direkteinstieg in die Klasse A gefragt ist: Wir machen alle fit fürs Bike und haben dafür natürlich selbst einige schöne Maschinen als Schulungsfahrzeuge.

Neben den passenden Fahrschulmotorrädern und einem Top-Fahrlehrer-Team für alle Kraftrad-Belange tun wir alles, damit „die Fahrschule“ für unsere Führerscheinanwärter so reibungslos und angenehm wie möglich abläuft. Dafür gibt es von uns unter anderem alle notwendigen Infos und hilfreichen Materialien als Download.  

Download der Führerscheininfos

Mofa

Mofa Prüfbescheinigung

Bezieht sich auf einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter: 15

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: Keine

Klasse AM

Roller-Führerschein

Bezieht sich auf leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW

 

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
• Leermasse max. 270 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze

 

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leermasse max. 425 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
• Leistung max. 6 kW
• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

 

Mindestalter: 16
Mindestalter: 15 (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland)

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A1

Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)

Hubraum von nicht mehr als 125 cm³

Nennleistung von nicht mehr als 11 kW

Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis 15 kW

 

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs erforderlich

Klasse A2

Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

 

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A

Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM

A1 auf A2

Aufstiegsführerschein von A1 auf A2

Erweiterung von A1 nach A2, bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren      

Eine theoretische Prüfung benötigt dieser Stufenführerschein nicht. Eine praktische Ausbildung ist ebenso wenig vorgeschrieben, aber eine praktische Prüfung!

Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren. Auch muss eine gewisse Anzahl von Grundaufgaben bei der Prüfung gezeigt und zuvor geübt werden. Die Prüfungszeit ist seit Januar 2021 auf 60 Minuten hochgesetzt worden. 

A2 auf A

Aufstiegsführerschein von A2 auf A

Erweiterung von A2 nach A, bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren      

Eine theoretische Prüfung benötigt dieser Stufenführerschein nicht. Eine praktische Ausbildung ist ebenso wenig vorgeschrieben, aber eine praktische Prüfung!

Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren. Auch muss eine gewisse Anzahl von Grundaufgaben bei der Prüfung gezeigt und zuvor geübt werden. Die Prüfungszeit ist seit Januar 2021 auf 60 Minuten hochgesetzt worden. 

B196 auf A1

B1 auf A

B1 ist eine europäische Führerscheinklasse, die in Deutschland nie zum Einsatz kam.
Darum gibt es bei uns die Möglichkeit, von B1 auf A umzusteigen.

Antrag, (Theorie), Praxis, Fahrerlaubnis!Die Wege zum Motorrad-Führerschein

In den meisten Fällen folgt der Ablauf bis zum Führerschein einem klaren Muster: Nach der Antragstellung starten Führerscheinanwärter in mehrere Unterrichtseinheiten der Theorie um nach deren Absolvierung die Theoretische Prüfung bestreiten zu können. Auch in der dann folgenden Praxis gibt es zunächst eine Reihe von Übungsstunden sowie fest definierte Sonderfahrten, die ebenfalls in einer Prüfung gipfeln. Das Bestehen der praktischen Prüfung ist gleichzusetzen mit dem Erlangen des Führerscheins.

Das gilt für den Motorrad- ebenso wie für den Autoführerschein. Doch unter den verschiedenen Motorradführerscheinen gibt es ja noch die Stufen- oder Aufstiegsführerscheine, bei denen das Prozedere deutlich verkürzt und vereinfacht werden darf. Beim Stufenführerschein ist kein Theorie-Unterricht und keine theoretische Prüfung erforderlich. Praktischer Unterricht ist ebenso wenig gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sollten entsprechende Übungsfahrten je nach Fähigkeiten des Fahrschülers erfolgen. Die praktische Prüfung ist aber auch beim Aufstiegsführerschein unerlässlich.

Der Antrag zum Führerschein erfordert:
Lichtbild (Biometrisch wie beim Pass)
Sehtest
Personalausweis-Kopie
Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
Führerschein Kopie (sofern bereits ein Führerschein vorhanden ist)

Verpflichtende Theorie Ausbildung:
6x Grundstoff (bei Ersterwerb einer Führerscheinklasse 12x)
4x spezifischer Unterricht (Moped Technik) 

Praktische Ausbildung:
Dauer und Umfang der Praxis ist nicht zuletzt von den Fähigkeiten des Führerscheinbewerbers abhängig. Im Schnitt sind ca. 8 Übungsstunden erforderlich, um das Fahrzeug sicher bedienen zu können. Sind die Grundfertigkeiten und die Handhabung mit dem Motorrad sicher verinnerlicht, beginnen die Sonderfahrten. Die zu absolvierenden Sonderfahrten setzen sich aus 5x Überland,  4x Autobahn und 3x Nachtfahrt zusammen.

Haben wir die Ausbildung vollständig abgeschlossen, darf zur praktischen Prüfung angetreten werden.

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TerminübersichtHier findest du alle aktuell geplanten Termine für Motorrad

Terminübersicht Monatsübersicht

Freitag, 22. November 2024

18:00 Uhr Motorrad Thema 1+2 -Aaron

Freitag, 13. Dezember 2024

18:00 Uhr Motorrad Thema 3+4 - Aaron
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